Allgemeine Vertragsbedingungen gemäß Art. 1341 ZGB, welche bei Beherbergungsverträgen zwischen der Jugendherberge und Gästen bzw. Bestellern Anwendung finden.
1. Reservierung
Die Gäste können ihren Aufenthalt per Fax, per Post oder per E-Mail reservieren.
Für eine verbindliche Reservierung sind folgende Angaben verpflichtend: Name, Anschrift, Telefonnummer, Daten der Ankunft und der Abreise und die Anzahl der Reisenden.
Die Reservierung wird erst kraft schriftlicher Bestätigung durch die Jugendherberge für beide Seiten verbindlich.
Die reservierten Zimmer / Betten bleiben bis 18.30 Uhr am Anreisetag reserviert. Sollten die Zimmer/Betten bis dahin nicht belegt und die Rezeption nicht über eine spätere Ankunft in schriftlicher Form informiert worden sein, erlischt die Reservierung und die Betten werden an andere Gäste weitervermietet.
2. Zahlung
Die Zahlung für den Aufenthalt in der Jugendherberge ist bei Anreise fällig.
3. Informationen für Gruppen
Als Gruppen werden gemeinsam reisende Personen betrachtet, die vom Besteller und vom Beherberger als eine Einheit angesehen werden, bzw. aus mindestens 7 Personen bestehen.
Für die Reservierung von Gruppen kann von Seiten der Jugendherberge ein Angeld zur Bestätigung verlangt werden. Sollte das Angeld zur Bestätigung nicht bis zum vereinbarten Termin auf dem angegebenen Konto eingegangen sein, verliert die Reservierung ihre Gültigkeit. Alle Spesen gehen zu Lasten des Auftragsgebers
Bis spätestens 31 Tage vor dem vereinbarten Ankunftstag der Gäste muss der Besteller dem Beherberger die definitive Anzahl der Gäste durch eine schriftliche Mitteilung bekannt geben. Bei Änderung der Personenanzahl kann die Zimmereinteilung von Seiten der Jugendherberge geändert werden.
4. Stornogebühren
Die Stornierung einer Buchung muss schriftlich erfolgen. Der Rücktritt gilt als erklärt, wenn die schriftliche Mitteilung der Jugendherberge zugegangen ist und diese von der Jugendherberge bestätigt wurde.
Werden nicht alle gebuchten Betten belegt bzw. storniert, bezieht sich die Stornogebühr von 80% auf den vereinbarten Preis für die nicht belegten bzw. nicht stornierten Betten.
Auf Teile der Entschädigungen kann verzichtet werden, wenn die frei gewordenen Betten in der betreffenden Zeit von anderen Gästen in Anspruch genommen werden.
Bei Stornierung einzelner Betten/Zimmer oder der geseamten Reservierung sind folgende Stornogebühren zu entrichten:
Stornogebühren für Einzelreisende und Familien:
- Stornierung 6 bis 5 Tage vor Anreise: 40 % des Gesamtrechnungsbetrages
- Stornierung 4 bis 2 Tage vor Anreise: 60 % des Gesamtrechnungsbetrages
- Stornierung 1 Tag bis Ankunftstag: 80 % des Gesamtrechnungsbetrages
Stornogebühren für Gruppen:
- Stornierung bis spätestens 31 Tage vor Anreise: keine
- Stornierung 30 bis 7 Tage vor Anreise: 40 % des Gesamtrechnungsbetrages
- Stornierung 6 Tage bis Ankunftstag: 80 % des Gesamtrechnungsbetrages
Bei Änderung der Personenanzahl kann die Zimmereinteilung von Seiten der Jugendherberge geändert werden.
5. Regelung im Falle der vorzeitigen Abreise des Gastes bzw der Gruppe
Im Falle der vorzeitigen Abreise des Gastes/der Gäste ist dieser/sind diese bzw. der Besteller zur Bezahlung des Preises für die genossenen Tage und zur Bezahlung von 80% des vereinbarten Preises für die vereinbarten restlichen aber nicht in Anspruch genommenen Dienstleistungen verpflichtet.
akt. 30.09.2008
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